1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen („Lieferung“) der Susan Water GmbH („Susan-Water“) gegenüber Vertragspartnern („Kunde(n)“), zugrunde (Produkte und Dienstleistungen im Folgenden gemeinsam „Produkte“). Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern („B2B“) und gegenüber Verbrauchern („B2C“), sofern gesetzlich zulässig.
1.2. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Kunden („Externe Geschäftsbedingungen“) wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn Susan-Water sich mit deren Einbeziehung in Textform ausdrücklich einverstanden erklärt. Ein Schweigen der Susan-Water auf solche Externen Geschäftsbedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung zu diesen, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
1.3. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten anstelle etwaiger Externer Geschäftsbedingungen auch dann, wenn nach den Externen Geschäftsbedingungen eine Auftragsannahme für eine Lieferung als bedingungslose Anerkennung der Externen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, oder wenn Susan-Water eine Lieferung trotz Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Externen Geschäftsbedingungen erbringt, es sei denn, Susan-Water hat ausdrücklich auf die Geltung ihrer Allgemeine Geschäftsbedingungen verzichtet. Der Ausschluss der Externen Geschäftsbedingungen gilt auch dann, wenn die Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme der Bestellbestätigung der Susan-Water für die Lieferung an den Kunden ausdrücklich an, dass er auf seine aus den Externen Geschäftsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwände verzichtet.
1.4. Soweit die Parteien einvernehmlich einzelne Bedingungen, die diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen entgegenstehen, in Textform vereinbaren, gehen diese den Allgemeine Geschäftsbedingungen vor.
2. Auskünfte/Beratung/Zusicherungen
2.1. Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich der Produkte der Susan-Water oder ihrer Vertriebsvermittler erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Susan-Water und stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Produkte dar. Susan-Water steht ohne von autorisierten Mitarbeitern der Susan-Water unterzeichneten und ausdrücklich anderweitige Vereinbarung zu den Produkten nicht dafür ein, dass die Produkte für den vom Kunden verfolgten Zweck geeignet sind.
2.2. Eine Beratungspflicht übernimmt Susan-Water nur ausdrücklich durch schriftlichen, gesonderten Beratungsvertrag.
2.3. Eine Garantie gilt nur dann als von Susan-Water übernommen, wenn diese schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Erfolg in von autorisierten Mitarbeitern der Susan-Water unterzeichneten Dokumenten bezeichnet hat.
2.4. Ein Beschaffungsrisiko gilt nur als von Susan-Water übernommen, wenn Susan-Water das Beschaffungsrisiko schriftlich mit „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko“ bezeichnet hat.
3. Angebot und Annahme
3.1. Angebote der Susan-Water für Produkte sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrückliche verbindliche Zusagen enthalten. Sie sind nur eine Aufforderung an den Kunden zur Bestellung der Produkte.
3.2. Der Kunde ist an seine Bestellung nach Zugang bei Susan-Water, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen im B2C-Bereich, gebunden. Der Vertragsschluss zwischen Susan-Water und dem Kunden erfolgt, wenn Susan-Water die Bestellung des Kunden innerhalb innerhalb angemessener Frist ab Zugang diesem gegenüber in Textform annimmt, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch Susan-Water rechnen muss. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, wird die Bestellbestätigung durch die Lieferung ersetzt.
3.3. Susan-Water ist nur verpflichtet aus dem eigenen Warenvorrat zu liefern (Vorratsschuld). Bei Nichtverfügbarkeit wird der Kunde von Susan-Water unverzüglich ab Kenntnis, spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen („unverzüglich“), unterrichtet und erhält eine bereits geleistete Zahlung erstattet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Susan-Water Produkt nur im in der Produktbeschreibung definierten Umfang gebraucht und angewendet werden darf. Sofern der Kunde der Anleitung nicht Folge leistet, erlischt dessen Gewährleistungsanspruch.
5. Preis/Zahlung
5.1. Die für Produkte vereinbarten Preise gelten insofern nicht anders angeboten oder vereinbart ab Werk ausschließlich Versand, Zoll, Steuern, Versicherungskosten und etwaiger länderspezifischer Abgaben, welche der Kunde zusätzlich zu tragen hat.
5.2. Der zu leistende Preis in EURO ergibt sich aus dem Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste der Susan-Water. Der Preis gilt zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (soweit gesetzlich anfallend).
5.3. Werden Zahlungen in anderen Währungen als EURO getätigt, liegen die am Tag der Buchung gültigen Wechselkurse zu Grunde. Die im internationalen Zahlungsverkehr anfallenden Kosten hat der Kunde, soweit es seine Bankkosten betrifft, zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
5.4. Andere Zahlungsmethoden als Banküberweisung bzw Zahlung mit Kreditkarte werden nur bei besonderer vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
5.5. Verschlechtert sich, ohne dass eine Insolvenz vorliegt, die Zahlungsfähigkeit des B2B-Kunden zwischen Vertragsschluss und Lieferung oder wird der Susan-Water nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des B2B-Kunden begründete Bedenken bestehen, so dass dadurch der Zahlungsanspruch der Susan-Water gefährdet ist, zB., bei Zahlungseinstellung des B2B-Kunden, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den B2B-Kunden oder bei schuldhaften, erheblich falschen Angaben bzgl. der Kreditwürdigkeit, so ist Susan-Water berechtigt,
5.5.1. Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen,
5.5.2. Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Rechnungen zurückzuhalten,
5.5.3. Vorauszahlung vor weiteren Lieferungen zu verlangen, und/oder
5.5.4. vom Vertrag unter Aufrechterhaltung eventueller Schadensersatzansprüche zurückzutreten.
5.6. Der B2B-Kunden ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche der Susan-Water aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.
5.7. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.8. Bei Verzug des B2B-Kunden werden Verzugszinsen von 8 % (acht Prozent) über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt Susan-Water ausdrücklich vorbehalten. Bei Verzug des B2C-Kunden werden Verzugszinsen von 4 % (vier Prozent) berechnet.
5.9. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden eingehende Zahlungen werden zunächst zur Tilgung der Kosten, dann der Zinsen und zuletzt der Hauptforderung nach ihrem Alter (älteste zuerst) verwendet.
6. Lieferzeit
6.1. Susan-Water wird ihre Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist ausführen. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich in Textform durch Susan-Water bestätigt worden sind. Hat der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen verlangt und Susan-Water diese in Textform bestätigt, beginnt eine neue, angemessene Lieferfrist.
6.2. Gerät Susan-Water aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, wird Susan-Water dem Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen einen neuen Zeitplan zusenden. Der Kunde hat innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Zugang des neuen Zeitplanes in Textform zu erklären, ob er den neuen Zeitplan und damit die Änderung des Vertrages annimmt oder vom Vertrag zurücktritt.
6.3. Gerät der Kunde aus anderen Gründen in Annahmeverzug, so hat er Susan-Water die hierdurch entstehenden Kosten, zB. für Lagerung oder verspätete Zahlung, zu ersetzen.
Die Lagerpauschale beträgt 1 % (ein Prozent) des Netto-Warenwertes für jede Woche. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nichtanfallens eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Susan-Water ist nach ihrer Wahl berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist in Textform, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder eine Bereithaltungszahlung und/oder Schadensersatz zu verlangen.
6.4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
7. Höhere Gewalt und Störung bei Vorlieferanten
7.1. Verzögert sich die Lieferung der Susan-Water aus Gründen, die Susan-Water nicht zu vertreten hat, zB. durch fehlende, falsche oder zu späte Bereitstellung durch Zulieferer oder Auftragsproduzenten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Bevorratung von Susan-Water vor Vertragsschluss mit dem Kunden oder treten Ereignisse höherer Gewalt von erheblicher Dauer (länger als 14 Werktage) ein, so wird Susan-Water den Kunden unverzüglich unterrichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik und Aussperrung bei Zulieferern, behördliche Eingriffe, Government Shutdown, kriegerische Auseinandersetzungen, terroristische Anschläge, Energie- und Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und Seuchen, unverschuldete Transportengpässe und Betriebsbehinderungen, zB. durch Feuer, Wasser, Maschinenschäden sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Susan-Water schuldhaft herbeigeführt worden sind.
7.2. In diesen Fällen ist Susan-Water berechtigt, die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Störungen zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit Susan-Water die Informationspflicht erfüllt hat und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie übernommen hat. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei Zulieferern und Auftragsproduzenten der Susan-Water eintreten.
7.3. Ist ein Liefertermin verbindlich vereinbart, und wird aufgrund von Ereignissen nach diesem Punkt 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser nicht gehalten, ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Regelung gilt entsprechend, wenn es aus den in diesem Punkt 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen für den Kunden auch ohne verbindlich vereinbarten Liefertermin objektiv unzumutbar ist, weiter am Vertrag festzuhalten.
7.4. Der Kunde kann aus den vorgenannten Gründen keine Schadensersatzansprüche herleiten.
8. Versand, Gefahrübergang, Schadensersatz
8.1. Sofern nicht anders vereinbart oder gesetzlich anderswertig vorgesehen, erfolgt die Lieferung EXW (INCOTERMS 2020) ab Sitz der Susan-Water oder ab Werk des für Susan-Water tätigen Produzenten. Bei vereinbarter Hol- und Schickschuld erfolgen der Versand und die Beförderung der Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
8.2. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird auf dessen Kosten die Sendung durch Susan-Water gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
8.3. Bei Annahmeverzug des Kunden, den dieser zu vertreten hat, und bei Lieferverzögerung auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt des Verzuges oder der Lieferverzögerung auf den Kunden über.
8.4. Die gelieferten Produkte sind, auch bei unwesentlichen Mängeln, vom Kunden entgegenzunehmen. Unwesentlich ist ein Mangel, zB. wenn keine Abweichung von der Produktbeschreibung vorliegt, der Mangel mit geringem Aufwand zu beseitigen ist, eine Beschädigung an anderen Verpackungen als der Primärverpackung vorliegt oder rein optischer Natur ist.
8.5. Der Kunde hat bei dem Beförderer im Falle von Beschädigung oder Verlust der Produkte auf dem Transport innerhalb von fünf (5) Werktagen einschließlich des Tages der Kenntniserlangung eine Tatbestandsaufnahme in Textform zu veranlassen, und Susan-Water über den Transportschaden in Textform zu unterrichten.
8.6. Der Kunde hat das Produkt sorgfältig und gemäß den in der Produktbeschreibung festgelegten Lagerbedingungen zu lagern und zu behandeln. Sofern gesetzlich zulässig entfällt eine Gewährleistung oder Haftung der Susan-Water bei von den empfohlenen Lagerbedingungen abweichender oder anderweitig unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung des Produktes durch den Kunden.
8.7. Ist Susan-Water berechtigt, Schadenersatz statt der Zahlung vom Kunden zu verlangen, steht Susan-Water statt des konkret entstandenen Schadens ein pauschalierter Schadensersatz iHv 20 % (zwanzig Prozent) des Netto-Warenwertes zzgl. der angefallenen Kosten zu.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Susan-Water behält sich das Eigentum am gelieferten Produkt vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später geschlossenen Verträgen mit dem Kunden, beglichen sind.
10. Gewährleistung
10.1. Sofern gesetzlich zulässig hat der Kunde die Produkte bei Erhalt oder Übernahme unverzüglich auf Übereinstimmung der Lieferung bzgl. Artikelbezeichnung und -nummer, Gebindegröße und -anzahl, Unversehrtheit der Primärverpackung, Einhaltung der Transport- und Lagerbedingungen sowie das Datum der Haltbarkeit zu untersuchen und Mängel unverzüglich in Textform zu rügen (jeweils basierend auf der sachgemäßen Nutzung lt Produktbeschreibung). Soweit sich Anhaltspunkte auf Sachmängeln ergeben, hat der Kunde darüber hinaus alle erforderlichen und zumutbaren Untersuchungen unverzüglich durchzuführen und sich daraus ergebende Mängel ebenso unverzüglich in Textform mitzuteilen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich in Textform zu rügen. Der Kunde hat bei versteckten Mängeln nachzuweisen, dass er die Produkte gemäß den mitgelieferten Produktdokumenten behandelt und aufbewahrt hat. Der Kunde hat sowohl bei offenen als auch bei versteckten Mängeln im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
10.2. Sofern gesetzlich zulässig schließt eine nicht fristgerechte Rüge jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Das gilt nicht bei nachgewiesenem vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Handeln der Susan-Water sowie im Fall der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, sowie bei Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit oder des Beschaffungsrisikos.
10.3. Die Gewährleistungsfrist im B2B-Bereich beträgt sechs (6) Monate, gerechnet vom Tag des Gefahrübergangs gemäß Pkt 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gewährleistungsfrist im B2C-Bereich ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.
10.4. Für Produkte mit einer spezifizierten Haltbarkeit wird diese Zusicherung maximal bis zum Ablauf der Haltbarkeit übernommen.
10.5. Ist die Verpflichtung der Susan-Water zur Mängelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, kann Susan-Water den Mangel nach ihrer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Im Falle der Ersatzlieferung sind die mangelhaften Produkte nach Wahl der Susan-Water zu zerstören oder an Susan-Water zurückzugeben. Kann der Mangel nicht behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von der Susan-Water unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus anderen Gründen vorliegt.
10.6. Zur Vornahme aller der Susan-Water nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit Susan-Water die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen, wie der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die Susan-Water mit der Beseitigung des Mangels im Verzug geraten ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Susan-Water Ersatz der notwendigen Kosten in den Grenzen dieses Punktes zu verlangen.
11. Haftung
11.1. Susan-Water haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen (und sofern gesetzlich zulässig), gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
11.2. Sofern gesetzlich zulässig gilt vorstehender Haftungssauschluss nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sowie:
11.2.1. für vorsätzliche Pflichtverletzung durch Susan-Water;
11.2.2. für die Verletzung von „wesentlichen Vertragspflichten“ durch Susan-Water. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn die Erfüllung dieser den Vertrag prägt und der Kunde auf deren Erfüllung vertrauen darf;
11.2.3. im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Susan-Water;
11.2.4. im Falle des Verzuges von Susan-Water, soweit ein verbindlicher Lieferzeitpunkt vereinbart war;
11.2.5. bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3. Im Fall, dass Susan-Water oder deren Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, haftet die Susan-Water, sofern gesetzlich zulässig, auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
11.4. Die Haftung der Susan-Water wird auf Schadensersatz der Höhe nach beschränkt auf den Netto-Warenwert des betreffenden Produktes je Schadensereignis. Das gilt nicht in Fällen von Pkt 12.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Fällen gesetzlich zwingend abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12. Werbematerialien, Preislisten
12.1. Mit Rücksicht auf Verbesserungen oder Änderungen, behält sich Susan-Water Abweichungen von ihren Werbematerialien und Preislisten vor. Diesbezügliche Änderungen verpflichten Susan-Water nicht zur Benachrichtigung des Kunden. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
12.2. Alle von der Susan-Water übergebenen Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und Unterlagen stehen im Eigentum der Susan-Water und unterliegen ihrem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
12.3. Eine Bekanntgabe der mit der Susan-Water bestehenden Geschäftsbeziehungen durch den Kunden in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der Susan-Water zulässig.
12.4. Susan-Water ist berechtigt für fünf (5) Jahre nach der letzten Lieferung, soweit dem keine anderslautende Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht, das Logo und den Namen des Kunden im Internetauftritt, Broschüren und Flyern zu nennen; eine Zustimmung des Kunden gilt mit Vertragsschluss als erteilt. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
13. Gefahrenhinweise, Haftungsausschluss bei unsachgemäßer Verwendung
13.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Produkte ausschließlich nur für die in der Produktbeschreibung angegebenen Anwendungsgebiete eingesetzt werden dürfen.
13.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Gefahrenkennzeichnung nicht bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist. Soweit für den Verkehr mit bestimmten Produkten, einschließlich Lieferung, Lagerung oder Handel einschlägige nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten, sind diese vom Kunden zu befolgen.
13.3. Der Kunde sichert hiermit zu und verpflichtet sich, dass das Produkt nur in Übereinstimmung mit den für die jeweilige Anwendung geltenden Gesetzen, Genehmigungen, Regeln, Vorschriften und Anforderungen ("erlaubte Nutzung") verwendet wird. Der Kunde hat Susan-Water von allen Verlusten, Schäden, Haftungen, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -auslagen) freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich alle Verluste im Zusammenhang mit Klagen, Untersuchungen, Ansprüchen oder Forderungen Dritter, die Susan-Water aus der Verwendung von Produkten durch den Kunden oder durch den Kunden ermächtigte Dritte außerhalb der erlaubten Nutzung oder aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Kunden ergeben.
13.4. Die Haftung der Susan-Water, mit Ausnahme der Beschränkungen aus Pkt 12.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ausgeschlossen, sofern Schäden an Personen oder Sachen entstehen, die aus unsachgemäßer Lagerung, Handhabung oder bei Anwendung der gelieferten Produkte im Haushalt oder an Mensch und Tier resultieren.
13.5. Der Kunde ist verpflichtet, Susan-Water von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der rechtswidrigen, unrichtigen, ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erfolgenden oder gegen die Bestimmungen in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßende Verwendung der Produkte beruhen oder aus unsachgemäßer Nutzung einschließlich der Nutzung außerhalb der erlaubten Nutzung herrühren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch Rechtsverteidigungskosten (zB. Gerichts- und Anwaltskosten).
14. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
14.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Pflichten ist Wien, Österreich.
14.2. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit Rechtsbeziehungen zwischen Susan-Water und Kunde ergeben, einschließlich Streitigkeiten über deren Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Die Regeln über das beschleunigte Verfahren sind anzuwenden.
Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf, 1980.
Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch oder Englisch.
14.3. Susan-Water ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Susan-Water und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags – auch dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang der Individualabrede, unabhängig in welcher Form, bleibt unberührt.
15.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
15.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich der Allgemeine Geschäftsbedingungen unberührt, soweit nicht die Durchführung des Vertrages einschließlich der Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen, für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das gleiche gilt für eine Regelungslücke. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen/Lücken durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt den unwirksamen Bestimmungen und dem Gesamtzweck des Vertrages einschließlich der Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechen. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigem Maß zu vereinbaren.
15.4. Susan-Water ist berechtigt, ihren Angeboten ergänzende Bedingungen für die Lieferung bestimmter Produkte beizufügen, die zusätzlich zu diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.